Kampagne zum Semesterticket
A. Hintergrund
Die Diskussion über Einführung von Semestertickets an den bayerischen Hochschulstandorten hat eine lange Tradition und mit den Studentendemonstrationen Anfang Juni 2010 in München ihren wohl vorerst letzten Höhepunkt erreicht. Derzeit existieren in Bayern Semestertickets nur an den Hochschulen in Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Landshut, Regensburg und Würzburg. Die Studenten an den meisten bayerischen Universitäten haben daher keine Möglichkeit ein kostengünstiges Semesterticket zu erwerben. Für die Mobilität der Studenten über den Hochschulstandort hinaus existiert noch gar kein Konzept, was bei einem Anteil von 85 % Studenten an den bayerischen Hochschulen, die auch in Bayern ihr Hochschulzugangsberechtigung erlangt haben, unter sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten verwunderlich erscheint. In anderen Flächenbundesländern sind hingegen – auch unter dem Aspekt „Entlastung der Umwelt“ – eigene Regelungen für die Mobilität der Studenten geschaffen worden: Vorreiter in dieser Hinsicht ist Nordrhein-Westfalen, wo die Studenten seit dem Sommersemester 2008 sowohl zur Nutzung des Angebots der Deutschen Bahn als auch des gesamten Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) des Bundeslandes berechtigt sind. In Niedersachsen können die Studenten mit dem Semesterticket Niedersachsen/Bremen neben dem ÖPNV des eigenen Hochschulstandorts auch das regionale Netz der Deutschen Bahn in ganz Niedersachsen und Bremen nutzen. In Hessen existieren Vereinbarungen zur übergreifenden Anerkennung des regionalen Semestertickets auch über den Hochschulstandort hinaus.
B. Ausgestaltung
Das Semesterticket soll zur uneingeschränkten Nutzung des ÖPNV im Verkehrsbereich der Hochschule, an der der Bezieher immatrikuliert ist, und des von der Bayerischen Eisenbahngesellschaft verwalteten Schienennetzes berechtigen. In die Nutzung der Eisenbahnstrecken sollen lediglich Fahrten in RE- und RB-Zügen in der 2. Klasse möglich sein. Eine Nutzung von IC- oder ICE-Zügen ist auszuschließen. Eine Nutzung der 1. Wagenklasse durch Aufschlagzahlung ist nicht vorgesehen.
Eine derartige Ausgestaltung setzt voraus, dass für jede Hochschule ein individueller Fahrpreis festgelegt wird. Dieser ist abhängig von der Größe des örtlichen Verkehrsbereiches und der Zahl der dort zur Verfügung stehenden Verkehrsmittel (U-, S-Bahn, Bus, Tram). Dabei ist darauf zu achten, dass die Zumutbarkeitsgrenze für die Studenten nicht überschritten wird.
Besondere Berücksichtigung bei der Einführung eines Semestertickets müssen diejenigen Studenten finden, welche in Studiengängen immatrikuliert sind, welche bi-lokal studiert werden. Ein Beispiel hierfür wäre der Studiengang „Wirtschaftsrecht“ der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Für diese Studenten müssen separate Konditionen für ein Semesterticket geschaffen werden.
C. Geltungsbereich und Gültigkeitsdauer
Der Geltungsbereich des Semestertickets umfasst den Verkehrsbereich der Hochschule, an der der Bezieher immatrikuliert ist sowie das von der Bayerischen Eisenbahngesellschaft verwaltete Schienennetz. Es soll zur uneingeschränkten Nutzung dieser Verkehrsmittel berechtigen.
Die Gültigkeitsdauer des Semestertickets soll an die Gültigkeit des Studentenausweises gebunden sein. Dabei ist gegebenenfalls zwischen den verschiedenen Hochschularten eine entsprechende Differenzierung notwendig. Den Regelfall der Gültigkeit sollten die Zeiträume vom 01. Oktober bis 31. März und vom 01. April bis 30. September bilden. Innerhalb des gewährten Zeitraumes ist das Ticket von 0.00 bis 24.00 Uhr gültig.
D. Nutzungsberechtigung
Berechtigt zum Erwerb eines Semestertickets sollen alle ordentlich immatrikulierten Studenten an einer staatlich anerkannten Hochschule in Bayern sein.
Durch die Bindung des Semestertickets an die Gültigkeit des Studentenausweises soll die Ausstellung des Semestertickets durch die entsprechende Hochschule erfolgen. Dabei ist auf bayernweit einheitliche Gestaltung des Tickets zu achten, um bei Fahrscheinkontrollen keine unnötige Verwirrung zu stiften.
Das Semesterticket soll lediglich Mitnahmemöglichkeiten für Fahrräder und Hunde bieten. An vielen Hochschulstandorten sind die Studenten neben dem ÖPNV auch auf Fahrräder angewiesen. Im Sinne einer allumfassenden Mobilität für die Studenten soll das Lösen von zusätzlichen Tickets komplett entfallen. Ein Mitnahmerecht für weitere Personen soll im Semesterticket nicht beinhaltet sein.
E. Finanzierung
Laut der 19. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks geben die deutschen Studenten im Schnitt monatlich 76 Euro für Fahrtkosten aus, was sowohl die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel (inkl. Ausgaben für Semestertickets) als auch des eigenen Autos beinhaltet.
Die Kosten des Semestertickets sind derzeit noch schwer abzuschätzen, da es kein differenziertes Material über die Nutzung des Angebots der Deutschen Bahn durch Studenten gibt. Generell gilt, dass das Semesterticket am Heimatstandort unterschiedlich bepreist sein muss, damit es nicht zu Quersubventionierungen kommt. Der preisliche Anteil zur Nutzung des bayerischen Schienennetzes soll jedoch für jeden Studenten gleich hoch sein. Zuletzt aktualisiert am 04. Februar 2011


