RCDS Bayreuth fordert weiteres „Kann-Semester“

Am letzten Dienstag (17.11.2020) fand die 3. Sitzung des StuPa der Uni Bayreuth statt, aufgrund der pandemiebedingten Situation online über Zoom. In dieser Sitzung wurde über zwei Anträge des RCDS Bayreuth diskutiert und anschließend abgestimmt: zur Forderung nach einem Kann-Semester auch für das Wintersemester 2020/2021 und zur Forderung nach Ausnahme der Klausuren und schriftlichen Prüfungen an der Uni Bayreuth von der Maskenpflicht.

 

Nun stehen die Ergebnisse der Abstimmungen fest und es freut uns euch mitteilen zu dürfen, dass unser Antrag auf Forderung nach einem Kann-Semester für das Wintersemester 2020/2021 angenommen wurde. Damit wird das StuPa der Uni Bayreuth sich in der Öffentlichkeit offiziell für eine entsprechende landesrechtliche Regelung einsetzen, dank der das Wintersemester 2020/2021 sowohl prüfungsrechtlich als auch regelstudienzeitmäßig (und damit BAföG-rechtlich, mit entsprechender Verlängerung der Regelstudienzeit) wie das Sommersemester 2020 als ein Kann-Semester (ohne jegliche studienbezogene Nachteile) gelten sollte. Dies halten wir angesichts des erneuten Lockdowns und der schwierigen Corona-Lage im Herbst und Winter 2020/2021 für unerlässlich. Doch die offizielle Forderungsstellung durch das StuPa der Uni Bayreuth ist nur der erste Schritt. Wir versprechen euch, dass wir uns zusammen mit unserem Landesverband mit Nachdruck für diese notwendige Anpassung des Art. 99 BayHSchG einsetzen werden. Die Vollversion unseres Antrags samt dessen ausführlicher Begründung werden wir auf unserer Homepage für alle Interessierten bereitstellen.

Unser Vorsitzender Jan Plambeck sagte dazu: „Es freut mich in diesem Zusammenhang, dass unsere Forderung den Zuspruch anderer Hochschulgruppen und studentischer Organisationen fand: wenn wir gemeinsam aktiv werden, dürfen wir auf schnelle Aktualisierung der Gesetzeslage hoffen, die uns allen nötige Sicherheit geben wird!“

 

In der letzten StuPa-Sitzung wurde unser zweiter Antrag, auf Forderung nach Ausnahme der Klausuren von der Maskenpflicht, leider abgelehnt. Es ist schade, weil die Maskenpflicht, angesichts aller anderen wirksamen Hygienemaßnahmen, vor allem Abstände in Klausurräumen, und Infektionsschutzvorkehrungen, die sich bisher bei Präsenzklausuren gut bewährt haben, aus unserer Sicht schlichtweg unverhältnismäßig ist und nach der aktuell geltenden Infektionsschutzverordnung auch nicht zwingend, sondern lediglich von der Universitätsverwaltung vorgeschrieben. Dazu ergänzt Jan Plambeck: „Ein starker Einsatz der studentischen Vertretung gegenüber der Univerwaltung hätte deswegen unseres Erachtens durchaus Erfolgsaussichten, auch wenn dieses Ziel gewiss nicht ohne weiteres sofort zu erreichen wäre. Ergänzend Selbst wenn die Univerwaltung eine offizielle studentische Forderung entschieden ablehnen würde, wäre eine öffentlichkeitswirksame Stellungnahme des StuPa von Bedeutung. Auch unsere Hilfsforderung nach einer allgemeinen Schreibzeitverlängerung im Falle der Beibehaltung der Maskenpflicht sowie unser Versuch den Antrag dem Hauptausschuss zwecks weiterer Beratung zu überweisen wurden leider abgelehnt. Wir bleiben aber dran!“

 

 

Essenziell

Essenzielle Cookies sind für den Betrieb der Webseite unbedingt erforderlich und können daher nicht deaktiviert werden.

Cookie-Informationen