Stellungnahme in Form eines offenen Briefs zu den geplanten Umständen der beginnenden Präsenzlehre

Montag, 11. Oktober 2021

 

Sehr geehrter Herr Universitätspräsident Leible,

sehr geehrte Frau Kanzlerin Kaiser,

 

wir - der RCDS Bayreuth – wenden uns an Sie, um unsere Kritik über die nach unserer Auffassung unverhältnismäßigen Maßnahmen zum Infektionsschutz und Einschränkungen seitens der Universität Bayreuth bei der Wiedereinführung der Präsenzlehre im nun beginnenden Wintersemester 2021/22 zum Ausdruck zu bringen.

Zunächst kritisieren wir, dass die Belegung der Hörsäle und Seminarräume maximal 50% der zur Verfügung stehenden Plätze beträgt. Die geringe Auslastung einzelner Räumlichkeiten führt zwangsläufig zu einem deutlichen Raummangel, sodass die Umsetzung eines angemessenen Umfangs der Präsenzlehre vor praktischen Problem steht.

 

Das Rahmenkonzept für Hochschulen der Bayerischen Staatsministerien für Wissenschaft und Kunst und für Gesundheit und Pflege sieht keine Beschränkung dieser Art vor. Stattdessen ermöglicht es sogar explizit einen Verzicht auf Einhaltung von Mindestabständen bei einer Maskenpflicht. Somit ist eine Vollauslastung der entsprechenden Räume und ein umfassender Zugang zur Präsenzlehre unter der Voraussetzung der Einhaltung der Maskenpflicht möglich und, angesichts der hohen Impfquote und des derzeitigen gut überschaubaren Pandemiegeschehens, angemessen. An dieser Stelle möchten wir betonen, dass zum Beispiel die Universitäten in Würzburg, Regensburg oder München diesen gebotenen Ausgleich erkannt und dementsprechend ihre Hygienekonzepte ausgestaltet haben. 

 

Hingegen haben Sie sich entschieden, an der Universität Bayreuth im Rahmen deren Regelungsspielraums sowohl die Maskenpflicht als auch die einschneidende Beschränkung der Lehrräumekapazitäten auf 50% nebeneinander einzuführen, was nur mit zwingender Notwendigkeit nach vertiefter und gründlicher gesundheitspolitischer sowie infektionsschutzrechtlicher Analyse zu rechtfertigen wäre. Diese lässt sich aber weder dem Hygienekonzept der Universität Bayreuth noch dessen Ankündigung in der letzten Mail vom Universitätspräsidenten entnehmen. Im Gegenteil, die Universität ist sich ihres Ermessensspielraums sowie auch der (technisch und rechtlich) durchaus möglichen Vollbelegung der Lehrräume und Hörsäle ganz klar bewusst und begründet deren Ablehnung mit der nicht weiter erläuterten Entscheidung zum „besten Weg“ für die Uni-Angehörigen, der aber sowohl im landes- sowie bundesweiten als auch europäischen Vergleich leider einen bloß besonders strengen und in Anbetracht der jetzigen Pandemielage nicht mehr nachvollziehbaren Sonderweg darstellt.

Auch vor dem Hintergrund des wiederholt geäußerten Anspruches, ein Maximum an Präsenz zu ermöglichen und damit den studentischen Alltag zu verbessern, - wofür sich die Studierendenschaft wohl gemerkt hochschulgruppenübergreifend und mit einer Stimme mehrfach eingesetzt hat - halten wir die Einschränkungen für unverhältnismäßig. Das Rahmenkonzept der Staatsministerien beruht, so ist anzunehmen, auf fachlichen wie auch wissenschaftlichen aktuellen Erkenntnissen. Es ist also unverständlich, warum das aktuelle Infektionsschutzkonzept ohne Angabe von Gründen von diesem Mindeststandard abweicht. 

Daher fordern wir, dass an der Universität Bayreuth die von den Staatsministerien für Wissenschaft und Kunst und für Gesundheit und Pflege gegebenen Mindeststandards zur Regel werden.  

 

Des Weiteren kritisieren wir das allgemeine Verbot des geselligem Beisammenseins am Campus. Gerade im Hinblick auf beschlossene Lockerungen in sämtlichen Lebensbereichen (wie zum Beispiel die Wiedereröffnung von Nachtclubs) halten wir dies nicht nur für unverhältnismäßig, sondern für kaum praktikabel und in einer harten Umsetzung als zunehmend belastend für alle Studenten.

Zuletzt wünschen wir uns die Darlegung einer sinnvollen Exit-Strategie für die Universität Bayreuth, in der eine Rückkehr zum normalen Campusleben in Aussicht gestellt wird, um Planungssicherheit für Studenten und Lehrende zu schaffen. 

 

Daher wollen wir abschließend bekräftigen, dass Einschränkungen für die Studierendenschaft nicht über das landesrechtlich erforderliche Maß hinausgehen sollten. Was für alle Universitäten in Bayern gilt, das muss – unter dem Vorbehalt einer gleichen Infektionsentwicklung – auch für die Universität Bayreuth gelten! . Alles andere wird auf Unverständnis sowie diverse Proteste der Hochschulgruppen und vor allem der entschiedenen Mehrheit der Studenten stoßen, zu deren Mittragen sowohl unser Bayreuther RCDS-Verband als auch unsere Landesverbände in Wahrnehmung unseres Vertretungsauftrags verpflichtet wären.

 

Gez.

Jan Plambeck

(Vorsitzender)

Selina Schorr

(1. stellv. Vorsitzende)

Caroline Ow

(2. stellv. Vorsitzende,

Vertreterin im Studierendenparlament)

 

Essenziell

Essenzielle Cookies sind für den Betrieb der Webseite unbedingt erforderlich und können daher nicht deaktiviert werden.

Cookie-Informationen