RCDS BAYREUTH ZUM BESCHLUSS „TOILETTEN FÜR ALLE“

Am Abend des 01. Dezember 2020 wohnten wir einer StuPa-Sitzung bei, während der ein Antrag „Toiletten für alle“ von der Grünen Hochschulgruppe diskutiert wurde. Schlussendlich wurde dieser Antrag angenommen. Als gute Demokraten akzeptieren wir diesen Beschluss des Studierendenparlaments, müssen aber dennoch unser Bedauern ausdrücken, da der Antrag in unseren Augen noch immer signifikante Mängel aufweist und in höchstem Maße Präzisierung bedarf.

Konkret wurde gefordert, in jedem Gebäude der Universität eine Herrentoilette in eine Unisextoilette umzuwandeln. Hierbei wurde vonseiten der Antragsteller weder die angedachte konkrete Umsetzung vorgestellt, noch habe man in der Debatte im StuPa eine konkrete Äußerung über der Universität anfallende Kosten erhalten können.

Hinzutrete, dass weder die bautechnische Planung, mögliche Nutzungsprobleme oder die geltende Rechtslage und die damit verbundenen Anforderungen an Toiletten in öffentlichen Gebäuden berücksichtigt worden sind.

Auf eine Rückfrage hierzu wurde zwar eingeräumt, dass die Antragsteller sich mit den Feinheiten der Rechtslage und der baulichen Voraussetzungen der Universität noch nicht auseinandergesetzt haben, dies jedoch nachholen und den Kontakt mit der Univerwaltung suchen würden, um dies konkret herauszuarbeiten.

Statt unsere begründeten Einwände anzunehmen oder die Anträge des RCDS zu berücksichtigen, die einerseits eine erneute Überarbeitung, andererseits eine Probephase von einem Jahr zum Erkenntnisgewinn von Durchführbarkeit und möglicherweise anfallenden Kosten forderten, wurde immer wieder aufs Neue betont, dass dieser Antrag ein Zeichen setzen soll gegen Diskriminierung und für die Bereitstellung gleicher Verhältnisse für Studenten jeden Geschlechts. Hiernach soll im Vordergrund stehen, dass das StuPa sich konkret für diese Sache einsetze.

Jedoch werde dieser Wunsch um den Signalcharakter von einer konkreten Umsetzungsforderung begleitet, weshalb hierbei unserer Meinung nach durchaus die Planung der Umsetzung und die Erörterung der bloßen Frage der Umsetzbarkeit vonnöten gewesen wären, da der Antrag weit über eine allgemeine Zeichensetzung hinausgehe.

Unser Vorsitzende Jan Plambeck sagte hierzu: „Die Aussage, dass dem StuPa hierdurch keine Kosten entstehen, ist unwahr und höchst fadenscheinig. Weil hier klar Kosten entstehen, diese jedoch bei der Universität liegen, wird das StuPa und die Studenten in die Irre geführt.“ Insbesondere, da die vorgeschlagene Durchführung weit über eine allgemeine Forderung hinausgehe, seien mindestens ausreichende Planung sowie die geltende Rechtslage zu beachten gewesen.

Unser Vertreter im Studierendenparlament Christoph Hoffmann sagte hierzu während der Debatte im Plenum: „Für die Umsetzung einer sehr konkreten Forderung wird hier vom Studierendenparlament eine Blankovollmacht verlangt, ohne sich mit allen strittigen Fragen, Problemen und weitreichenden Konsequenzen auseinanderzusetzen und all das genauer abzuwägen.

Derart unpräzise Anträge und ein so kurzsichtiges Vorgehen stehen unserer Meinung nach nicht in Einklang mit der Legitimation und der Verantwortung der Mitglieder des Studierendenparlaments.

 

 

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