Dr. Felix Böllmann

Selbstvorstellung

Mein Name ist Dr. Felix Böllmann und ich bin Rechtsanwalt. Ich leite von Wien aus die europäische Rechtsabteilung bei ADF International, einer Menschenrechtsorganisation, die sich für die Freiheit und unveräußerliche Würde aller Menschen einsetzt. Mit Präsenzen an den wichtigsten internationalen Institutionen (VN, EU, Europarat etc.), hochklassigen Ausbildungsprogrammen auf drei Kontinenten und Rechtsvertretungen bei internationalen Gerichten setzt sich ADF International  gemeinsam mit Partnern unter anderem dafür ein, dass Religionsfreiheit für alle gilt, jeder Mensch frei reden kann und das Recht auf Leben garantiert wird.

Stellungnahme

Das Urteil des BVerfG vom 26.02.2020 zur Verfassungsmäßigkeit des § 217 StGB war ein Paukenschlag: Nicht mehr das menschliche Leben, sondern die menschliche Autonomie soll fortan der verfassungsrechtliche Höchstwert sein. Aus dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) und der unantastbaren Würde eines jeden Menschen (Art. 1 Abs. 1 GG) leitete das Gericht erstmals ein “Recht auf selbstbestimmtes Sterben” ab. Zugleich stellte es fest, dass sich daraus auch die Freiheit ergebe, die Hilfe Dritter, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen.

Doch ist „selbstbestimmtes Sterben“ mit Hilfe anderer eine befriedigende Antwort auf die Herausforderungen einer älter werdenden Gesellschaft, in der Menschen zunehmend von Einsamkeit und Altersarmut betroffen sind? Haben wir überhaupt schon die richtigen Fragen gestellt?

Eine faire und gerechte Gesellschaft kümmert sich um ihre verletzlichsten Mitglieder. Das BVerfG hat stattdessen die Tür für ein unreguliertes Angebot von Sterbehilfe geöffnet, und den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers erheblich eingeengt. Ein Blick in andere Länder zeigt, welche Gefahren die neue, kalte Normalität des selbstbestimmten Sterbens mit sich bringt. Das Völkerrecht kennt kein “Recht auf Sterben”, wohl aber ein „Recht auf Leben“.

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