Gerhard Rampp

Selbstvorstellung

Mein Name ist Gerhard Rampp und ich bin  pensionierter Gymnasiallehrer für Deutsch, Französisch und Ethik. Ich bin seit 1982 Vorsitzender des Vereins für Geistesfreiheit in Augsburg und außerdem seit 19 Jahren im Präsidium der Deutschen Gesellschaft für Humanes sterben aktiv, wo ich Mitglieder in Fragen hinsichtlich der Patientenverfügung und des Freitods berate. Hierbei leiste ich als Nichtmediziner aber keine Freitodhilfe. (Foto: Evelin Frerk)

Stellungnahme

Ich verhehle nicht, dass ich aus rein philosophisch-weltanschaulichen Gründen als 30-Jähriger zur Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) gestoßen bin. Das Selbstbestimmungsrecht des Individuums in der letzten Lebensphase (das natürlich auch das Recht einschließt, so lange wie möglich zu leben) ist für mich oberste Richtschnur. Für die katholische Position habe ich Verständnis, aber eine religiöse Position kann niemals verbindlich sein für Andersdenkende.

Allerdings schließt das Recht zur Selbstbestimmung auch die Pflicht zur Eigenverantwortung ein, das heißt die betroffene Person muss ihren Willen schon selbst umsetzen, soweit sie das kann. Daher lehne ich die Straffreiheit der "Tötung auf Verlangen", wie sie in den Benelux-Ländern künftig wohl bald auch in Portugal existiert, als unnötig und extrem problematisch ab. (Problematisch, weil in Grenzfällen wie bei beginnender Demenz der Wille zu sterben schwankend sein kann)

Auf andere Formen der Sterbehilfe wie passive oder indirekte Sterbehilfe gehe ich hier nicht ein, weil diese im Vergleich zur Diskussion in den 80er und 90er Jahren erledigt ist. Selbst das sogenannte "Patientenverfügungsgesetz" von 2009 dürfte heute nicht mehr ernsthaft umstritten sein.

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