RCDS Erlangen begrüßt Entscheidung der FAU für digitale Hochschulwahlen und bedauert Haltung des… RCDS Bayern

RCDS Erlangen begrüßt Entscheidung der FAU für digitale Hochschulwahlen und bedauert Haltung des studentischen Konvents

RCDS Erlangen begrüßt Entscheidung der FAU für digitale Hochschulwahlen und bedauert Haltung des studentischen Konvents

Auf der Sitzung des Senats der FAU Erlangen-Nürnberg am 10. Februar wurde eine neue Wahlordnung verabschiedet. Die Wahl des studentischen Konvents wird 2021 somit sehr wahrscheinlich erstmals in der Geschichte der FAU digital stattfinden.

Der RCDS Erlangen e.V. begrüßt die Entscheidung des Senats ausdrücklich. Der Vorsitzende Filip Balzert lobt: „Die FAU hat hier, nachdem bereits im vergangenen Jahr durch die kostspielige, aber sehr begrüßenswerte automatische Versendung der Briefwahlunterlagen die Wahlbeteiligung bei den Studenten erfolgreich von 10,98 % auf 16,51 % erhöht werden konnte, erneut ein gutes Händchen und den Willen zur Förderung der demokratischen Partizipation der Studenten gezeigt.“ Im Gegensatz zur FAU haben nicht alle bayerischen Universitäten im Jahr 2020 die Briefwahlunterlagen automatisch versandt, sondern diese oft nur nach Beantragung den Studenten geschickt. An allen entsprechenden Universitäten hatte dieses Verfahren ein deutliches Absinken der Wahlbeteiligung zur Folge, was die Richtigkeit der Herangehensweise der FAU bestätigt. Die stellvertretende Vorsitzende des RCDS Erlangen e.V., Kirsten Otte, ergänzt: „Es ist bedauerlich, dass die Mehrheit des studentischen Konvents noch am 29.01. sowie am 09.02. in zwei Beschlüssen digitale Hochschulwahlen an der FAU für das Jahr 2021 ablehnte. Man hätte hier zeigen können, dass einem ernsthaft an einer Steigerung der viel zu geringen Wahlbeteiligung und somit an einer Stärkung der demokratischen Legitimation der studentischen Vertreter gelegen ist.“ Aus Beispielen in anderen Bundesländern lässt sich ableiten, dass digitale Hochschulwahlen durch den deutlich geringeren Aufwand für die Studenten eine erheblich höhere Wahlbeteiligung ermöglichen. Die Rechtssicherheit und die Gewährleistung der Wahlrechtsgrundsätze werden inzwischen durch diverse Dienstleister sichergestellt. Die FAU hat somit im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten die genau richtige Entscheidung in schweren Pandemiezeiten getroffen.

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