Ereignisse in Würzburg: RCDS in Bayern sieht die Freiheit der Lehre in Gefahr
Ereignisse in Würzburg: RCDS in Bayern sieht die Freiheit der Lehre in Gefahr
Die derzeitige Kampagne gegen einen Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Peter Hoeres veranlasst den RCDS in Bayern e.V. dazu, abermals auf den Schutz von Forschung und Lehre hinzuweisen. Der Landesvorsitzende Joseph Mörtl sagt dazu: „Die Forschungs- und Lehrfreiheit ist ein Grundrecht, das wir leider immer wieder aufs Neue verteidigen müssen. Doch wir sind bereit, uns gegen solcherlei versuchte Einflussnahmen mit Wort und Tat zu wenden!“
An der Universität Würzburg findet derzeit ein Streit um die Veranstaltungen eines wissenschaftlichen Mitarbeiters am Lehrstuhl für Neueste Geschichte statt. Das Studierendenparlament in Würzburg sei besorgt um eine „neurechte Diskursverschiebung“. Dies wird anhand eines Aufsatzes des Dozenten vor 2014 in einer später als rechtsextrem eingestuften Zeitung begründet. Wie Prof. Hoeres im Interview berichtete, gebe dies jedoch keine Anhaltspunkte zur Lehre an sich. Weder hätte das Studentenparlament Veranstaltungsteilnehmer gefunden, von denen dieser Verdacht erhärtet hätte werden können, noch würden die Lehrevaluationen darauf hin deuten, dass Studenten unzufrieden mit der Lehre seien. Einzig ein Student habe sich angemaßt, anhand der Literaturliste eine Beschwerde beim Prodekan einzureichen. Offenbar reicht ein Blick auf die in einer Veranstaltung diskutierte Literatur aus, um den Veranstaltungsinhalt prophetisch absehen und sich über die Dozenten erheben zu können.
Es bleibt festzuhalten, dass die Freiheit von Forschung und Lehre gilt. Ein Verdacht, dass verfassungsfeindliche rechte Inhalte Teil der Veranstaltungen des Dozenten Hasselhorn seien, wiegt schwer und erfordert deshalb handfeste Beweise. In diesem Fall scheint jedoch klar zu sein: Hier soll ein nicht-linker Nachwuchswissenschaftler aus der Karriere gedrängt werden. Der Landesvorsitzende wird hierzu noch einmal deutlich: „Wenn wir über einen Eingriff in die Lehrfreiheit reden, muss dieser mit einer handfesten und stichhaltigen Beweislage begründet werden. Dass die politische Meinung ein paar zusammensitzenden Linken nicht passt, reicht dafür nicht aus. Auch nicht, wenn man eine alte Kamelle als Argument vorschiebt!“
Solche Attacken können für der Karriere eines Nachwuchswissenschaftlers schwerwiegende Konsequenzen haben. Wir wünschen uns ein Hochschulklima, in dem es nicht reicht, das Stichwort "rechts" zu nennen, um jemandem seine Karriere möglicherweise irreparabel zu schädigen.
Auch die gedankliche Nähe von konservativ, rechts und demokratiefeindlich mag einer Truppe Linker im Raum eines Studentenparlaments einleuchten. Dass man in der Welt außerhalb aber Beweise benötigt, um so schwere Anschuldigungen – es wird Hasselhorn ja nichts weniger als Demokratiefeindschaft vorgeworfen – zu begründen, wurde von den Beteiligten offenbar großzügig übergangen. Wie in der FAZ beispielsweise aufgegriffen, richtete sich der Artikel Hasselhorns keinesweges gegen die Demokratie und für eine rechte Alternative, sondern forderte vielmehr, ein Bekenntnis zur Demokratie auch von rechts. Entweder die Ankläger im Studentenparlament haben den Artikel nicht gelesen und einfach so eine solche Anklage erhoben, was an ihrer wissenschaftlichen Arbeitsweise Zweifel erwecken ließe, oder sie haben dies bewusst umgedeutet. Leider glauben nicht nur die Beteiligten, vom Format auf den Inhalt schließen zu können, sondern diese Fehlannahmen und Deutungen werden auch noch rezipiert, ohne vorher geprüft zu werden. So verweist der BR lieber auf die TAZ als auf eigene Recherchen.
Der RCDS in Bayern e.V. fordert das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst und die Universität Würzburg dazu auf, Herrn Benjamin Hasselhorn den Rücken zu stärken und sich so lange für ihn einzusetzen, bis sich der Sachverhalt geklärt hat. Es wäre freilich eine andere Sachlage, wenn begründete Zweifel an der Verfassungskonformität seiner Lehre bestünden. Es darf jedoch niemals ausreichen, eine Anschuldigung zu erheben und diese mit der Anschuldigung selbst zu belegen. Genau dies ist hier jedoch der Fall. Wenn das ausreicht, um die Karriere von Wissenschaftlern zu bedrohen, ist nicht nur die Wissenschaftsfreiheit bedroht, sondern der Rechtsstaat selbst auch. Die Universität Würzburg wird den Fall hoffentlich objektiver und quellenkritischer – mitunter durch tatsächliche Lektüre der angesprochenen Texte – prüfen. Wir hoffen, dass sich die Beteiligten weder durch den linken Beschluss im Studierendenparlament noch durch mediale Kampagnen einschüchtern lassen, sondern an erste Stelle den Schutz der Lehrfreiheit und des Akademischen Rats Hasselhorn stellen.