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Hochschulinnovationsgesetz – richtige Weichenstellung, aber Ziel noch nicht final erreicht RCDS Bayern

Hochschulinnovationsgesetz – richtige Weichenstellung, aber Ziel noch nicht final erreicht

Hochschulinnovationsgesetz - richtige Weichenstellung, aber Ziel noch nicht final erreicht

München, 21.07.2022. Der RCDS in Bayern e.V. begrüßt die Verabschiedung des Hochschulinnovationsgesetzes durch den Bayerischen Landtag, mit der die erste umfassende Reform des bayerischen Hochschulrechts seit 2006 durchgeführt wurde. Mit dem Beschluss gibt sich Bayern Deutschlands modernstes Hochschulrecht und legt den Fokus auf Agilität, Innovation und Exzellenz.

Filip Balzert, Landesvorsitzender des RCDS in Bayern e.V., sieht im neuen Hochschulgesetz einen ersten Erfolg: „Die bayerische Staatsregierung hat die richtigen Weichen für einen zukunfts- und international wettbewerbsfähigen Weg unserer Hochschulen gestellt. Mit neuen Berufungsmöglichkeiten, der Übertragung der Bauherreneigenschaft und mehr Technologietransfer und Förderung von Gründerkultur sind wir auch gegenüber den angloamerikanischen Spitzenunis gut gerüstet.“

Der RCDS in Bayern e.V. begrüßt darüber hinaus die von ihm geforderte Möglichkeit der Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer. Hier werde den Hochschulen ein weiteres Instrument an die Hand gegeben, um beispielsweise Sprachkurse und andere Unterstützungsprogramme auszubauen.

Die Stärkung der größten Statusgruppe an den Hochschulen, der Studenten, begrüßt der Verband zwar grundsätzlich ebenso, kritisiert jedoch die unklare Ausgestaltung des Landesstudierendenrates sowie die mangelnde demokratische Legitimation des Gremiums. „Bei Wahlbeteiligungen an unseren Hochschulen, die im besten Fall bei 15 % liegen und der ungenauen Ausgestaltung des Landesstudierendenrates hinsichtlich dessen Rechte und Pflichten, steht das Gremium vor einem schweren Start“, so die stellvertretende Landesvorsitzende Philine Blees.

Jan Hurta, Referent für Nachwuchswissenschaftler, lobt eingehend die Erweiterung von Habilitationsäquivalenten durch die Einführung der Nachwuchsgruppenleitung und den Ausbau des Programms für Tenure-Track- und Juniorprofessuren. Jedoch sieht er auch noch Ausbaubedarf: „Verbesserte Karriereperspektiven für Forschungs- und Lehrpersonal im Mittelbau wären wünschenswert, um den Wissenschaftsstandort Bayern weiter zu stärken und attraktiver zu gestalten.“

Obgleich noch weiterer Verbesserungsbedarf besteht, hält der RCDS in Bayern e.V. das Hochschulinnovationsgesetz für einen ausgezeichneten legislativen Grundstein und eine geeignete Reaktion auf das nationale wie internationale Wettbewerbsfeld, in dem sich die bayerischen Hochschulen bewegen. Mit dem Gesetz werden diese dazu befähigt, im Umfang des gesamten Fächerkanons ihren modernen Bildungsauftrag wahrzunehmen und ihre gesellschaftliche Rolle durch Transfer und Innovation noch besser zu erfüllen.

 

Die ganze Pressemitteilung zum Download

PM_Hochschulinnovationsgesetz.pdf (509,3 KiB)

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