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Erleichterung des Zugangs zu Studiengängen durch das Leisten von Wehr- und Zivildienst
Der RCDS in Bayern spricht sich für die erleichterte Zulassung von Wehr- und im Inland Sozialdienstleistenden (BuFDi, FSJ, FÖJ) zu zulassungsbeschränkten Studiengängen aus.
Neben dem Aspekt der Verdienstbelohnung soll durch die Möglichkeit eines erleichterten Zugangs zum gewünschten Studienfach das Interesse am Dienst zum Wohle der Gesellschaft geweckt werden.
Insbesondere die folgenden Modelle erachtet der RCDS in Bayern als tauglich zur Umsetzung der Forderung:
- Die erhöhte Anrechnung der Dienstzeit als Wartesemester
- Die Erwägung als Kriterium für das ergänzende Hochschulauswahlverfahren nach Art. 5 Abs. 5 BayHZG