NC-Urteil: Die Qualität der Mediziner-Ausbildung muss bewahrt werden
NC-Urteil: Die Qualität der Mediziner-Ausbildung muss bewahrt werden
Kurz vor Weihnachten verkündete das Bundesverfassungsgericht die bundes- und landesgesetzlichen Vorschriften über die Studienplatzvergabe im Fach Humanmedizin als teilweise Grundgesetzwidrig. Insbesondere die starke Gewichtung der Abiturnote sei nicht mit der Verfassung vereinbar. Zudem forderte es auf die Anzahl der Wartesemester zu begrenzen. Moritz Möller, Landesvorsitzender des Ringes Christliche-Demokratischer Studenten (RCDS) in Bayern, begrüßt das Urteil. Gleichzeitig sieht Möller allerdings den Bedarf, dass die Qualität der Mediziner-Ausbildung gewahrt werden müsse. „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts darf nicht dazu führen, dass jeder fortan ein solches Studium absolvieren kann.“, so Möller. Weiter fordert der RCDS-Landeschef: „Es müssen Auswahlkritierien gefunden werden, welche eng mit dem Studienfach Humanmedizin in Verbindung stehen.“
An den Hochschulen des Freistaates werden bereits 60 Prozent der Studienplätze im Fach Humanmedizin über ein Auswahlverfahren vergeben. Diese beinhalten neben dem Notendurchschnitt bereits zusätzliche Kriterien. Die Ausgestaltung der Maßstäbe regelt jede Hochschule im Freistaat selber.
„Das Bundesverfassungsgericht hat die Länder angemahnt, dass die Kriterien von dem Gesetzgeber festgelegt werden müssen“, sagt Moritz Möller. „Ich sehe insbesondere freiwilliges Engagement sollte berücksichtigt werden. Unsere Gesellschaft lebt von Menschen, die sich aktiv in Altenheimen, Krankenhäusern oder in Tageseinrichtungen für Kinder, Senioren und Pflegebedürftige engagieren.“ Möller sieht diese Institutionen als besonders nah mit dem Studienfach verbunden. „Des Weiteren sehe ich auch die Möglichkeit die Frage, ob ein Bewerber sich vorstellen können später als sogenannter Landarzt tätig zu werden, als Maßstab an.“
Ob das Urteil dazu beitragt, die medizinische Versorgung in Deutschland, insbesondere im ländlich geprägten Raum, zu verbessern, hängt allerdings vielmehr davon ab, ob die restlichen Bundesländer die Zahl der Studienplätze im Fach Humanmedizin erhöhen. „Im Freistaat sind wir mit der vor kurzen eröffneten Medizinischen Fakultät an der Universität Augsburg bereits sehr gut aufgestellt“, merkt Möller abschließend an.
Der RCDS in Bayern e.V. vertritt die Interessen von über 2.000 Studenten und ist somit der größte und älteste Studentenverband Bayerns. An zahlreichen Hochschulen im Freistaat ist er vertreten und setzt sich an den Hochschulen vor Ort aktive für die Anliegen der Studenten und eine moderne und zukunftsorientierte Hochschulpolitik ein.