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RCDS Bayern für teilintegrierten LL. B.: Gegen Abschlusshäufung und qualitative Entwertung im Bay… RCDS Bayern

RCDS Bayern für teilintegrierten LL. B.: Gegen Abschlusshäufung und qualitative Entwertung im BayHIG

RCDS Bayern für teilintegrierten LL. B.: Gegen Abschlusshäufung und qualitative Entwertung im BayHIG

 

München, 19.04.2026 - Der RCDS in Bayern e.V. spricht sich gegen den Gesetzesentwurf zur Änderung des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG) der Grünen Landtagsfraktion zur Einführung eines vollintegrierten Bachelor of Laws im Studium der Rechtswissenschaften aus, der im fortgeschrittenen Studium auch nach endgültigem Nichtbestehen des Ersten Juristischen Staatsexamens vergeben werden soll.1 Ein solches Modell führt zu einer problematischen Häufung, die Abschlüsse verschwimmen lässt und den Aussagegehalt akademischer Qualifikationen insgesamt schwächt.

„Ein Abschluss sollte eine gezielte Qualifikation im Studienverlauf abbilden und nicht erst nach dem Scheitern eines zentralen Prüfungsziels relevant werden. Ein solches symbolpolitisches Kompromissmodell gefährdet die Glaubwürdigkeit akademischer Grade insgesamt“, erklärt der Vorsitzende Andreas Weber.

Stattdessen fordert der RCDS in Bayern e.V. einen teilintegrierten Bachelor of Laws, der studienbegleitend im Rahmen des regulären Jurastudiums erworben werden kann und einen Umfang von etwa einem Drittel der für einen Bachelorabschluss üblichen ECTS-Punkte umfasst. Dieser Abschluss soll bewusst als zusätzlicher, strukturierter Abschluss ausgestaltet sein und nicht als Notlösung im Falle eines nicht bestandenen Staatsexamens.

Auch die aktuelle Datenlage spricht aus Sicht des RCDS in Bayern e.V. nicht für ein solches nachgelagertes Modell: Laut Bericht des Bayerischen Landesjustizprüfungsamtes für das Jahr 2025 liegt die Misserfolgsquote im Ersten Juristischen Staatsexamen bei rund 28,07 %. Gleichzeitig wird diese Quote dadurch relativiert, dass lediglich etwa 3,7 % der Prüflinge endgültig scheitern.2 Ein erheblicher Teil der zunächst erfolglosen Kandidatinnen und Kandidaten besteht das Examen somit in späteren Ver suchen. Vor diesem Hintergrund erscheint ein nachträglicher Abschlussmechanismus als strukturell wenig zielgerichtet.

Darüber hinaus besteht bereits heute eine zunehmende Ausdifferenzierung juristischer Studienangebote, etwa durch spezialisierte Bachelorstudiengänge wie Legal Tech (Universität Passau), Recht und Wirtschaft (Universität Bayreuth) oder Europäisches Recht (JMU Würzburg) sowie vergleichbare interdisziplinäre Programme. Ein zusätzliches pauschales LL. B.-Modell droht, diese profilierten Qualifikationswege zu nivellieren. Wenn der Bachelor zum rein administrativen Standardabschluss ohne in haltliche Spezialisierung wird, verliert er gegenüber gezielten Programmen wie Legal Tech oder Wirtschaftsrecht an Profil. Die Pressesprecherin Lea Borawski betont: „Wir haben bereits funktionierende und spezialisierte Bachelorangebote im juristischen Bereich. Ein pauschaler LL. B. für alle würde diese gezielten Studiengänge entwerten und den Mehrwert eines Bachelorabschlusses insgesamt in Frage stellen.“

Zugleich betont der RCDS in Bayern e.V., dass es keiner landesweiten verpflichtenden Regelung zur Einführung eines teilintegrierten Bachelor of Laws bedarf. Bereits jetzt besteht für die Hochschulen die Möglichkeit, entsprechende Modelle eigenständig zu entwickeln und umzusetzen. Die Universitäten sollen daher ausdrücklich dazu aufgefordert werden, die Einführung eines solchen Abschlusses im Rahmen ihrer jeweiligen Schwerpunkte und Profile eigenständig zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen. Nur sofern sich im Einzelfall zeigt, dass ein übergreifender rechtlicher Rahmen erforderlich ist, sollte dieser auf Landesebene geschaffen werden.

Eine inhaltliche Detailsteuerung oder verpflichtende Vorgabe durch den Gesetzgeber wird hingegen ausdrücklich abgelehnt. „Wir brauchen keine staatlich verordnete Einheitslösung, sondern die Freiheit der Hochschulen, passgenaue Modelle entsprechend ihrer jeweiligen Stärken zu entwickeln“, so der stellvertretende Landesvorsitzende Luca Kreger.

Der RCDS in Bayern e.V. spricht sich daher für eine maßvolle und praxisnahe Weiterentwicklung des Jurastudiums aus. Ein teilintegrierter Bachelor of Laws kann einen echten Mehrwert bieten, wenn er sinnvoll in das bestehende System eingebettet wird. Pauschale oder nachgelagerte Modelle hingegen gefährden die Aussagekraft akademischer Qualifikationen und gehen an der Studienrealität vorbei. Das Ziel muss ein starkes, fokussiertes und international anschlussfähiges Jurastudium sein. Dafür braucht es keine zusätzlichen Abschlüsse um ihrer selbst willen, sondern durch dachte Konzepte, die Studenten echte Perspektiven eröffnen und gleichzeitig die Qualität der Ausbildung sichern.

 

1https://www.gruene-fraktion-bayern.de/fileadmin/bayern/Dateien/Anträge_AzP_SAN_Gu
tachten_etc/2026/260414_GE_GRÜNE_BayHIG.pdf (zuletzt aufgerufen am 17.04.2026).
2https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/ljpa/jahresberichte_mit_statistiken/bericht_2025.pdf (zuletzt
aufgerufen am 17.04.2026).

Hier die ganze Pressemitteilung zum Download

PM LL.B..pdf (69,1 KiB)

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