RCDS Bayern kritisiert geplante Gebühren für den Verbesserungsversuch im Ersten und Zweiten Juristischen Staatsexamen als unverhältnismäßig
RCDS Bayern kritisiert geplante Gebühren für den Verbesserungsversuch im Ersten und Zweiten Juristischen Staatsexamen als unverhältnismäßig
München, 16.04.2026 - Der RCDS in Bayern e.V. kritisiert die Einführung von Gebühren für den Verbesserungsversuch nach dem Ersten und Zweiten Juristischen Staatsexamen scharf. Ab dem Termin 2026/2 sol- len angehende Juristen für einen freiwilligen Verbesserungsversuch nach dem Ersten Staats- examen (EJS) 350 Euro1 und nach dem Zweiten (ZJS) 650 Euro2 zahlen. In einer ohnehin finan- ziell angespannten Ausbildungsphase entspricht diese Summe für viele Betroffene einer voll- ständigen Monatsmiete. Angesichts eines geringen jährlichen Gesamteinsparungspotenzials steht die Bepreisung in keinem angemessenen Verhältnis zu der Belastung für den einzelnen Studenten. Der Landesvorsitzende Andreas Weber stellt fest: „Die Bepreisung des Verbesse- rungsversuchs ist das falsche Signal zur falschen Zeit. Gerade mit Blick auf einen drohenden Mangel an Juristen im Staatsdienst braucht es dringend Impulse, das Studium attraktiver zu machen und keine weitere finanzielle Hürde.“
Der Verbesserungsversuch ist in Bayern bislang integraler Bestandteil des juristischen Prü- fungssystems und ermöglicht es Absolventinnen und Absolventen, ihr Ergebnis einmalig zu optimieren. Angesichts der enormen Bedeutung der Examensnote für den weiteren Karriere- weg, insbesondere im Hinblick auf Prädikatsexamina und den Zugang zu klassischen juristi- schen Berufen, ist dieser Versuch kein bloßer Zusatz, sondern Ausdruck eines leistungsori- entierten Systems. Wer sich den Versuch finanziell nicht leisten kann, wird faktisch von einer zentralen Karrierechance ausgeschlossen.
Besonders problematisch bewertet der RCDS in Bayern e.V. die fehlende empirische Grund- lage dieser Entscheidung. Weder in Bayern noch bundesweit wird der Verbesserungsversuch in amtlichen Statistiken als eigenständige Kategorie transparent ausgewiesen. Es bleibt daher unklar, wie häufig das Instrument genutzt wird, obwohl Ländervergleiche eine hohe Relevanz nahelegen: In Hessen führen rund 55 % und in Nordrhein-Westfalen etwa 38 % der Fälle im Zweiten Juristischen Staatsexamen zu einer Notenverbesserung.3 Ohne eine differenzierte Erfassung der tatsächlichen Nutzung und Wirkung in Bayern erscheint die Einführung einer gebührenpflichtigen Regelung willkürlich.
Zusätzlich verschärft wird die Belastung durch die sehr kurze Zahlungsfrist sowie fehlende Möglichkeiten zur Stundung oder Staffelung des Betrags.4 Pressesprecherin Lea Borawski kritisiert: „Dass die volle Gebühr bereits unmittelbar mit der Anmeldung zu entrichten ist, nimmt Studenten und Referendaren jegliche finanzielle Flexibilität und benachteiligt insbe- sondere jene, die ihre Ausbildung ohne elterliche Unterstützung oder durch Nebentätigkeiten finanzieren.“
Der Stellvertretende Landesvorsitzende Luca Kreger ergänzt: „In einer Phase, die bereits von erheblichem psychischem und zeitlichem Druck geprägt ist, wird mit dieser Regelung Leis- tungsbereitschaft zu einer Kostenfrage degradiert.“
Der RCDS in Bayern e.V. appelliert daher eindringlich an das Bayerische Staatsministerium der Justiz, diese unsoziale Gebührenregelung zu überdenken und stattdessen gemeinsam mit den Studentenvertretern nach tragfähigen Lösungen zu suchen. Zur Deckung der anfallenden Kosten, die gerade auch durch das Nichterscheinen von angemeldeten Verbesserungskandi- daten entstehen, braucht es eine gerechte Lösung, die nicht dazu führt, dass das Jurastudium in Gänze an Attraktivität verliert.
1 https://www.justiz.bayern.de/landesjustizpruefungsamt/erste-juristische-staatspruefung/ (zuletzt aufgerufen am 13.04.2026).
2 https://www.justiz.bayern.de/landesjustizpruefungsamt/zweite-juristische-staatspruefung/ (zuletzt aufgerufen am 13.04.2026).
3 https://www.jurinsight.de/jura-referendariat/verbesserungsversuch (zuletzt aufgerufen am 13.04.2026).
4 https://www.justiz.bayern.de/landesjustizpruefungsamt/ (zuletzt aufgerufen am 13.04.2026).