Wer den Campus zum Tatort macht, hat an der Hochschule nichts verloren: RCDS Bayern begrüßt die geplante BayHIG-Novelle zur erleichterten Exmatrikulation
Wer den Campus zum Tatort macht, hat an der Hochschule nichts verloren: RCDS Bayern begrüßt die geplante BayHIG-Novelle zur erleichterten Exmatrikulation
München, 27.07.2026 -
Der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) in Bayern e.V. begrüßt den Beschluss des bayerischen Kabinetts vom 23. Juni 2026, mit der Novelle des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG) ein einheitliches Hochschulordnungsrecht zu schaffen. Wer am Campus vorsätzlich Straftaten begeht, Hörsäle besetzt oder sich über die öffentliche Ordnung hinwegsetzt, muss künftig mit spürbaren Konsequenzen rechnen, die von der Rüge bis zur Exmatrikulation reichen.1 Diese Regelung ist überfällig.
„Hochschulen leben von Debatten, nicht von Blockaden. Wer glaubt, sein Anliegen mit Straftaten durchdrücken zu müssen, stellt sich gegen alle, die dort lernen, lehren und forschen wollen. Dass der Freistaat hier endlich eine klare Grenze zieht, ist richtig und absolut notwendig", erklärt Andreas Weber, Landesvorsitzender des RCDS in Bayern e.V.
In den vergangenen zwei Jahren wurden an deutschen Hochschulen Hörsäle besetzt, Institute beschädigt und Lehrveranstaltungen gesprengt. In Leipzig blieb das Audimax nach einer Besetzung tagelang gesperrt, an der Humboldt-Universität war ein Institut nach der Verwüstung durch eine Besetzergruppe über Wochen nicht nutzbar. Für die Betroffenen bedeutet das ausgefallene Vorlesungen, verschobene Prüfungen und ein Klima der Einschüchterung. Die große Mehrheit der Studenten will schlicht ihr Studium abschließen.
Wichtig ist: Es geht nicht um Meinungen, sondern um Taten. Wer demonstriert, diskutiert und mit Maß und Mitte streitet, übt ein Grundrecht aus und hat von dieser Regelung nichts zu befürchten. Erfasst werden nur vorsätzliche Straftaten, insbesondere Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Landfriedensbruch und Gewalt gegen Personen. Die Wissenschaftsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes schützt den freien Diskurs, nicht dessen gewaltsame Verhinderung.
„Protest ist legitim, eine Straftat ist es nicht. Diesen Unterschied kennt jeder, nur an der Hochschule wurde er zu lange verwischt. Die Exmatrikulation bleibt das schärfste Schwert und die Ausnahme, bei besonders harten Fällen und gerade im Bereich von antisemitischen Vorfällen braucht es aber klare und schnelle Konsequenzen", so der stellvertretende Landesvorsitzende Luca Kreger.
Besonders deutlich zeigt sich die Schutzlücke dort, wo jüdische Studenten betroffen sind. Sie erleben täglich, wie aus Parolen Bedrohungen und aus Bedrohungen Angriffe wurden. Wo Studenten wegen ihrer Herkunft oder Religion bedroht werden, kann die Hochschule nicht zur Tagesordnung übergehen.
Die Landespressesprecherin Lea Borawski betont: „Eine Hochschule muss ein sicherer Ort für alle sein, die dort studieren. Wer andere angreift, einschüchtert oder aus dem Hörsaal drängt, verwirkt sein Recht auf diesen Ort. Der Schutz der Betroffenen wiegt schwerer als die Bequemlichkeit, wegzusehen."
Bayern zieht mit dieser Novelle nach, was andernorts längst gilt. Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen kennen die Exmatrikulation als Ordnungsmaßnahme seit Langem, Berlin hat sie nach dem Angriff auf einen jüdischen Studenten wieder eingeführt.2 Bislang war die Rechtslage in Bayern ein Flickenteppich einzelner Hochschulsatzungen. Ein landesweit einheitlicher, klar geregelter Rahmen schafft Rechtssicherheit für die Hochschulen und für die Studenten. Dass die Exmatrikulation dabei an eine rechtskräftige Verurteilung anknüpft und ausdrücklich Ultima Ratio bleibt,3 wahrt die Verhältnismäßigkeit und die Unschuldsvermutung. Rechtsstaatlichkeit heißt nicht Untätigkeit, sondern klare Regeln mit Augenmaß.
Der RCDS in Bayern e.V. fordert den Landtag daher auf, den Entwurf zügig und ohne Verwässerung zu verabschieden. Wer die Hochschule als Raum der Freiheit ernst nimmt, muss sie auch gegen jene verteidigen, die diese Freiheit mit Straftaten zerstören. Die geplante Novelle ist genau dafür das richtige Zeichen: Der Campus gehört denen, die studieren wollen, nicht denen, die ihn besetzen wollen.
1Bericht aus der Kabinettssitzung vom 23. Juni 2026, https://www.bayern.de/bericht-aus-der
kabinettssitzung-vom-23-juni-2026/ (zuletzt aufgerufen am 27.07.2026).
2Zur Wiedereinführung des Ordnungsrechts in Berlin, Legal Tribune
Online, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/berlin-hochschulgesetz-unis-antisemitismus
exmatrikulation (zuletzt aufgerufen am 27.07.2026).
3Zur Ausgestaltung als Ultima Ratio und den Äußerungen von Wissenschaftsminister Markus Blume,
Jüdische Allgemeine, https://www.juedische-allgemeine.de/politik/bayern-plant-exmatrikulation-von
stoerern-an-unis/(zuletzt aufgerufen am 27.07.2026).