Fristgerechte Ankündigung von Prüfungsterminen RCDS Bayern

Fristgerechte Ankündigung von Prüfungsterminen

Fristgerechte Ankündigung von Prüfungsterminen

Der RCDS in Bayern e.V. spricht sich für eine klare und bayernweit geltende Regelung zur datumsgenauen Ankündigung von Prüfungsterminen aus.

Aktuelle Regelung an bayerischen Hochschulen und einhergehende Probleme

Durch den Art. 61 Abs. 2 BayHSchG werden den einzelnen Hochschulen die Kompetenzen übertragen, die jeweiligen Prüfungsordnungen durch Satzungen zu erlassen. Der Absatz 3 des selbigen Artikels regelt dabei die Rahmenbedingungen für die Prüfungsanforderungen und –verfahren, wobei die Bekanntmachung der Prüfungen nicht weiter geregelt und so den Hochschulen selbst überlassen wird. So kommt es häufiger vor, dass manche Studenten erst zwei Wochen vor der Prüfung deren Datum erfahren und so zum Teil nicht mehr in der Lage sind, sich entsprechend vorzubereiten.

Die Prüfungsordnung der Universitäten Augsburg und Bamberg sieht eine Ankündigungsfrist von vier Wochen, in Würzburg von drei und an der TU München von nur zwei Wochen vor. In der Erlanger Prüfungsordnung wird nur von einer „rechtzeitig[en]“[1]Bekanntgabe gesprochen, wohingegen in der Passauer Prüfungsordnung solch ein Absatz komplett fehlt und es nur heißt, die Termine würden durch Anschlag bekannt gegeben werden.
Lediglich die Universitäten Bayreuth und Regensburg bemühen sich um eine Festlegung der Prüfungstermine zum Vorlesungsbeginn.

Da die Prüfungszeit oft in der vorlesungsfreien Zeit liegt, entstehen einige Probleme durch eine späte Ankündigung der Prüfungstermine. Manch einer muss in den Semesterferien Teile eines Pflichtpraktikums absolvieren. Um sich darauf zu bewerben, wird die Angabe eines genauen Zeitraums verlangt, den man aufgrund fehlender Prüfungstermine nicht nennen kann. Dies wiederum bedeutet einen Nachteil gegenüber Bewerbern von anderen Hochschulen.

Das entscheidende Problem ist allerdings, dass sich Studenten nicht ausreichend auf die Prüfung vorbereiten können. Je nach Schwierigkeit und Anzahl der Klausuren ist eine erhöhte Vorbereitungszeit von Nöten. Um einen maximalen Lernerfolg zu erzielen, kann es obligatorisch sein, das Ausüben möglicher Nebentätigkeiten wie ehrenamtliches Engagement oder Arbeitsverhältnisse in der Lernphase zu pausieren, was einige Zeit im Voraus geplant und mit den Vorgesetzten abgesprochen werden muss. Kommt kurzfristig eine Klausur hinzu, kann dies leicht die Organisation des Studenten durcheinanderbringen, worunter auch seine Leistungsfähigkeit leidet.

 

Fazit

In Bayern muss jeder Student, unabhängig von der Hochschule, das Recht auf die gleichen Chancen und Möglichkeiten haben. Durch die aktuellen Umstände ist dies nicht gegeben und kann zu einer Benachteiligung gegenüber anderen Studenten führen. Folglich ist es unumgänglich, dass die Prüfungen angemessen und früh angekündigt werden. Nach Ermessen des RCDS in Bayern e.V. sollte dies zu Vorlesungsbeginn und nur, falls nicht anders möglich, vier Wochen vor der jeweiligen Prüfung erfolgen.

Um den Studenten eine weitere Stresssituation zu ersparen, empfiehlt es sich zudem, den Prüfungsort mindestens eine Woche vorher bekannt zu geben.

 

[1]Allgemeine Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Technischen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, URL: https://www.zuv.fau.de/universitaet/organisation/recht/studiensatzungen/TECHFAK/AllgPO_TechFak_BA-MA_JULI2017.pdf, S.9 (zuletzt aufgerufen am: 04.12.2017)

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