Pflicht zur Offenlegung staatlicher Gelder durch studentische Gremien RCDS Bayern

Pflicht zur Offenlegung staatlicher Gelder durch studentische Gremien

Pflicht zur Offenlegung staatlicher Gelder durch studentische Gremien

Der RCDS in Bayern e.V. setzt sich in Zukunft für eine Offenlegungspflicht der studentischen Hochschulorgane hinsichtlich der Verwendung der aus dem öffentlichen Haushalt erhaltenen Gelder ein.

 

Hintergrund

Der Allgemeine Studentenausschuss (AStA) war bis zum Jahre 1973 auch in Bayern ein Teil der hochschulpolitischen Landschaft und sollte der studentischen Selbstverwaltung und Interessenvertretung dienen. Nachdem sich diese allerdings im Laufe der 1960er Jahre (entgegen ihrer eigentlichen Konzeption) politisierten und auch allgemeinpolitische Forderungen stellten, wurden die Allgemeinen Studentenausschüsse mit dem Hochschulgesetz von 1973 abgeschafft, da die Aufgabe der studentischen Interessenvertretung durch die neu geschaffenen Gremien auf Hochschulebene durch eben diese als gewahrt angesehen wurde, sodass die Funktion des AStA als obsolet galt.[1]Somit ging auch ihr Recht verloren, Zwangsbeiträge von den Studenten ggü. den Studentinnen und Studenten der jeweiligen Hochschule zu erheben.

 

Aktuelle Rechtslage

Heute ist die studentische Interessenvertretung durch die Art. 52f desBayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) geregelt, wonach kein AStA, sondern ein Sprecher- und Sprecherinnenrat vorgeschrieben ist, welcher mit dem studentischen Konvent die in Art. 52 Abs. 4 BayHSchG Aufgaben wahrnimmt, also die studentischen Belange an der Hochschule vertritt. Finanziert wird der Sprecher- und Sprecherinnenrat gemäß Art. 53 Abs. 1 BayHSchG aus den Mitteln des staatlichen Haushalts, wobei die Verwaltung der jeweiligen Hochschule über eine dem BayHSchG entsprechende Verteilung wacht.

Lücken weisen diese Regelungen allerdings hinsichtlich der Rechenschaft über die Verwendung der ausgeschütteten Gelder auf. Das BayHSchG sieht bloß vor, dass vor Beginn des Haushaltsjahres eine Übersicht der voraussichtlichen Ausgaben bei der Hochschule vorgelegt werden muss, welche nach einer Prüfung die Grundlage für die Ausschüttung darstellt.
So hat der Sprecher- und Sprecherinnenrat bloß „für eine bestimmte Zeitdauer, [...], ein oder zwei Mitglieder zu benennen, die befugt sind, die sachliche und rechnerische Richtigkeitder Auszahlungsbelege der Studierendenvertretung festzustellen“[2]. Eine Kontrolle z.B. in Form eines Rechenschaftsberichtes ist nicht vorgesehen, vielmehr kann der studentische Konvent den Sprecher- und Sprecherinnenrat „entlasten“, was allerdings keine rechtliche Verbindlichkeit nach sich zieht.

 

Einhergehende Probleme

Die fehlende Verpflichtung zur Rechenschaftsablegung führte an verschiedenen Universitäten zu Problemfällen, so z.B. an der Universität Passau.
In Bezug auf das dort jährlich stattfindende und v.a. vom Sprecher- und Sprecherinnenrat organisierte „Festival Contre le Racisme 2016“ wurde mit einer monatelangen Verzögerung und erst auf mehrmaliges Drängen politischer Hochschulgruppen eine Art „Rechenschaftsbericht“ abgelegt, in welcher Gesamtausgaben gerundet i.H.v. 15.000€ angegeben wurden, wobei 6.764,34 € von Seiten des Sprecher- und Sprecherinnenrats für das Festival zur Verfügung gestellt worden sind. Die restlichen Mittel stammten u.a. vom AStA der Goethe-Universität in Frankfurt am Main.
Die fehlende Kontrolle führte dazu, dass für diese eindeutig links-ausgerichtete Veranstaltung knapp ein Drittel aller Mittel für studentische Projekte in Passau ausgegeben wurde.

Zu beachten ist außerdem, dass die Hochschulen in ihren Finanzabteilungen bereits über Referate o.ä. verfügen, um eine Kassenprüfung durchzuführen. Der verwaltungstechnische Mehraufwand würde also durch eine verbindliche Offenlegung und damit einhergehende Prüfung in Grenzen gehalten werden. Auf der anderen Seite wird größere Transparenz, v.a. für die die Mittel bereitstellende Hochschule, geschaffen.

Die Ergebnisse dieser Rechnungsprüfungen müssen außerdem online, durch Aushänge oder auf sonstigem Wege publik gemacht werden, um eine größtmögliche Transparenz, insbesondere ggü. den Studentinnen und Studenten, zu erreichen.

 

Fazit

In der Vergangenheit haben sich viele Negativbeispiele für die Verwendung von eingenommenen Geldern durch den AStA in ganz Deutschland gezeigt. Die Tatsache, dass dieser in Bayern nicht vorgesehen ist, ist lobenswert.
Allerdings muss auch in den in Bayern vorgesehenen Gremien für studentische Interessenvertretung Klarheit darüber herrschen, wie Mittel aus dem öffentlichen Haushalt verwendet werden. Dies liegt nicht nur im Interesse der Hochschulen und letztlich auch des Freistaates, sondern auch im Interesse der Studentinnen und Studenten, da auch diese ein Recht darauf haben zu erfahren, wie ihre Vertreter mit solchen Mitteln umgehen.

 

 

[1]https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Allgemeiner_Studentenausschuss_(AStA)#Die_Abschaffung_der_verfassten_Studentenschaften_durch_das_bayerische_Hochschulgesetz_von_1973, Stand: 29. November 2017

[2]BeckOK HochschulR Bayern

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