Selbstständige Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen
Selbstständige Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen
Der RCDS in Bayern e. V. fordert die Abschaffung einer automatischen verpflichtenden Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen
Aktuelle Regelung an bayerischen Hochschulen und einhergehende Probleme
Zahlreiche Prüfungsordnungen von Universitäten in Bayern sehen vor, dass man nach einer nicht bestandenen Prüfung automatisch verpflichtend zu einer Wiederholungsprüfung angemeldet ist. Diese erfolgt im nächsten Prüfungszeitraum, gewöhnlicherweise im nächsten Semester, und gilt bei Nicht-Antritt als nicht bestanden.[1]
Häufig wird ein Modul nur im Winter- oder Sommersemester angeboten. Hat man die Prüfung nicht bestanden, gibt es nur selten die Möglichkeit, im folgenden Semester die Vorlesung, eine Übung oder ein Repetitorium zu besuchen. Nur das Anbieten von Fragestunden (oft nur eine) vor dem nächsten Prüfungszeitraum dient den Studenten weder als gute Wiederholung des Lehrstoffes noch als ausreichende Intensivierung des Inhalts, um die Wiederholungsprüfung erfolgreich zu absolvieren. Die Veranstaltung von erneuten Übungsstunden würde den Studenten gewiss besser unterstützen, kann aber nicht immer gefordert werden. Die manuelle Anmeldung zur Wiederholungsprüfung, bietet dem Studenten die Möglichkeit, die Prüfung erst in dem Semester zu wiederholen, in dem das Modul wieder regulär angeboten wird.
Ein weiteres Problem entsteht, wenn man im nächsten Semester ein Auslandssemester geplant hat. Da dieses ca. ein Jahr im Voraus organisiert werden muss und die Semestertermine sich weltweit unterscheiden, kann es vorkommen, dass der Prüfling aus gegebenen Gründen nicht zum automatisch festgelegten Termin der Wiederholungsprüfung erscheinen kann. In diesem Fall würde nach aktueller Regelung die Prüfung als erneut nicht bestanden gelten.
Fazit
Um die genannten Probleme zu umgehen und Studenten die Möglichkeit zu geben, sich erneut durch die regulären Veranstaltungen bestmöglich auf die Wiederholungsprüfung vorbereiten zu können, lehnt der RCDS in Bayern e.V. eine Zwangsanmeldung ab. Es wird eine selbstständige Anmeldung innerhalb einer Frist von zwei Semestern befürwortet, ausgenommen sind GOP-Prüfungen und Staatsexamina.
[1]Beispielsweise in folgenden Prüfungsordnungen festgelegt:
- Regensburg, Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Internationale Volkswirtschaftslehre mit Ausrichtung auf Mittel- und Osteuropa und Wirtschaftsinformatik an der Universität Regensburg vom 16. März 2006, § 18
- Allgemeine Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Technischen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) vom 18. September 2007 i.d.F. 03.07.2017, §28 (1), (9)
- Augsburg: Allgemeine Prüfungsordnung der Universität Augsburg vom 01. Oktober 1980 in der Fassung vom 10. April 2006, § 18 (3)